Bestattungshaus Hellmann informiert über „Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten“
Fröndenberg. Über eigene Beerdigungswünsche zu sprechen, fällt schwer. Doch im Todesfall ist es für Angehörige eine Erleichterung, wenn sie wissen, was zu tun ist.
Ein Erbe kann man ausschlagen – um die Kosten für eine Bestattung kommen Angehörige aber nicht herum
Grundsätzlich müssen Verwandte – meist der Ehepartner oder die Kinder – die Kosten einer Beerdigung übernehmen. „Diese Verpflichtung kann im Gegensatz zum Erbe nicht abgelehnt oder ausgeschlagen werden, auch nicht bei zerrütteten Familienverhältnissen“, so Bestattermeister Sascha Bovensmann vom Bestattungshaus Hellmann.
Und die Angehörigen müssen im Todesfall nicht nur die Kosten tragen, sondern auch viele Entscheidungen treffen: Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Soll es eine Beerdigung im Sarg sein oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeisetzung? Welcher Rahmen ist für eine Trauerfeier angemessen? Da hilft es zu wissen, was der Angehörige selbst gewollt und im Rahmen eines Vorsorgevertrags vielleicht sogar schon festgelegt hat. Wenn dann noch das Geld für die Bestattungskosten vorhanden ist, ist das für die Angehörigen eine große Erleichterung.
Viele Vorsorgen seien „bis ins letzte Detail“ geplant, sagt Bovensmann. Urne oder Sarg sowie der Grabstein sind ausgesucht. Die Kleider, die auf der letzten Reise angezogen werden sollen, hängen an einer bestimmten Stelle im Schrank. Manche legen auch die Musikstücke für die Trauerfeier und das Kuchengedeck für den Kaffee danach fest. Und natürlich sind die Trauerdrucksachen vorbereitet und die Todesanzeige steht. „Es fehlt nur noch das Datum des Todes“, so Bovensmann. Es gehe vielen dabei nicht nur darum, die Angehörigen zu entlasten. „Es hat auch mit Selbstbestimmung und Gründlichkeit zu tun, die letzten Dinge noch zu regeln“, so der Bestattermeister.
Geld nur bei vor Insolvenz geschützten Unternehmen anlegen
Gründlichkeit bedeutet aber auch sicherzustellen, dass das für die Bestattungskosten zurückgelegte Geld auch wirklich abgesichert ist. Besser ist es daher, das Geld für die Bestattung von einer spezialisierten Treuhandgesellschaft verwalten zu lassen. Der Vertragsabschluss mit derartigen Treuhandgesellschaften ist nur über einen Bestatter möglich.
Die Stiftung Warentest hat für die „Finanztest“-Ausgabe 2/2018 die drei größten Gesellschaften sowie beispielhaft einen kleineren Anbieter getestet, darunter auch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. In Fröndenberg arbeitet das Bestattungshaus Hellmann schon viele Jahre erfolgreich mit dieser Treuhandgesellschaft zusammen.
Ein Vorsorgevertrag ist vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher
Ein Argument, das grundsätzlich für einen Vorsorgevertrag spricht: Ein zweckgebundener Vorsorgevertrag gilt als Schonvermögen und ist damit sicher vor dem Zugriff Dritter. Das ist wichtig, wenn der Betroffene zum Beispiel pflegebedürftig werden sollte und die Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie aus der Rente nicht ausreichen, um die Kosten dafür zu tragen. Eine Auflösung des Vorsorgevertrags dürfe das Sozialamt in solchen Fällen nicht verlangen, weil dies eine unzumutbare Härte für den Vorsorgenden bedeuten würde, hat das Bundessozialgericht entschieden (Aktenzeichen: B 8/9b SO 9/06 R).
Die Alternative zum Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Sterbegeldversicherung. Dahinter steckt eine kleine Kapitallebensversicherung. Der Vorteil ist, dass das Geld anders als beim Bestattungsvorsorgevertrag nicht auf einen Schlag eingezahlt werden muss, sondern in Form von Monatsbeiträgen zwischen etwa 5 und 40 Euro.
Vorsorgewochen im Bestattungshaus Hellmann
Wer mehr zum Thema „Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten“ erfahren möchte, der kann sich kostenlos durch das Bestattungshaus Hellmann beraten lassen. Terminvereinbarungen nimmt das Bestattungshaus telefonisch entgegen:
0 23 73 – 7 01 70